Zu einer Auftragsverarbeitung kann es insbesondere in folgenden Fällen kommen:
Abgrenzung zwischen Auftragsdatenverarbeitung und Datenübermittlung bei Funktionsübertragung
Kriterien für eine Auftragsverarbeitung sind:
Wesentliche Inhalte des AVV
Es müssen Maßnahmen verwirklicht sein, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, rechtskonform verarbeitet werden:
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
Die Website ist privat erstellt und nicht als dienstliche Äußerung zu verstehen.
Stand 01.03.2021