Der öffentliche Sektor bemüht sich seit einigen Jahren um eine verstärkte Digitalisierung seiner Prozesse. Das gilt für alle drei Staatsgewalten, also Legislative, Exekutive und Judikative, und es betrifft sowohl ihre internen Prozesse als auch ihre Außenkommunikation mit dem Bürger und anderen staatlichen Einheiten.

 

 

 

Das vorherige Bild lässt sich entsprechend auf die Arbeit der Personalverwaltung als Teil exekutiver Tätigkeit übertragen:

 

 

Auch hier geht es um die Digitalisierung der Prozesse sowohl im Verhältnis zum Mitarbeiter als auch um die Personalabteilungsinternen Verfahren.

 

Derzeit geht es vor allem um die Transformation der analogen Verwaltungsabläufe in digitale Prozesse. Ziel muss dabei sein, dass analoge und digitale Prozesse gleichwertig und inhaltlich und rechtlich gleich nebeneinander stehen.