Betroffenenrechte

   

1)    Aktive Information (Art. 13, 14 DSGVO)

 

2)    Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

 

3)    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

 

4)    Recht auf Verarbeitungseinschränkung (Art. 18 DSGVO)

 

5)    Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

 

6)    Recht auf Löschung („Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO)

 

7)    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

 

8)    Recht auf nicht-automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO)

 

9)    Aktive Benachrichtigung bei Schutzverletzungen (Art. 34 DSGVO)

 

  

Mitteilungen werden in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt, v.a. bei minderjährigen Beschäftigten (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). 

 

Mitteilungen werden elektronisch versandt, wenn die Antragstellung elektronisch erfolgt ist (Art. 12 Abs. 3 Satz 4 DSGVO).

  

Die Mitteilungen erfolgen unverzüglich, äußerstenfalls innerhalb eines Monats nach Antragseingang. 

  

Die Maßnahmen zur Erfüllung der Rechte erfolgen stets unentgeltlich, Art. 12 Abs. 5 DSGVO.

  

Wenn auf den Antrag der betroffenen Person hin keine Reaktion erfolgen soll, so wird die betroffene Person ohne Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Gründe hierfür und über die Möglichkeit, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen, unterrichtet, Art. 12 Abs. 4 DSGVO.