Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften trägt nach der DSGVO nicht der behördliche Datenschutzbeauftragte, sondern der „Verantwortliche“. Der Verantwortliche ist auch Adressat der Rechte der
betroffenen Personen nach Art. 12 ff. DSGVO. Er hat nicht nur die Rechtmäßigkeit der von ihm verantworteten Verarbeitungen personenbezogener Daten zu gewährleisten, sondern muss auch den Nachweis dafür erbringen, dass
die Datenverarbeitung im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO erfolgt (sog. Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Im öffentlichen Bereich ist der Verantwortliche nicht eine einzelne handelnde Person, sondern die für die
Datenverarbeitung zuständige öffentliche Stelle, d.h. die Behörde (Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Art. 3 Abs. 2 BayDSG). Der Leitung der jeweiligen öffentlichen Stelle obliegt es insbesondere, ein Datenschutzkonzept aufzustellen, mit dem
sichergestellt wird, dass im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Stelle die datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt und datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden (Art. 24 Abs. 2 DSGVO). Dies setzt voraus, dass
datenschutzrechtliche Zuständigkeiten konkret einzelnen Organisationseinheiten oder Personen innerhalb der öffentlichen Stelle zugewiesen und notwendige Verfahrensabläufe festgelegt werden. Dies geschieht am sinnvollsten in einer Datenschutzgeschäftsordnung.
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
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Stand 01.03.2021