Die DSGVO hat an verschiedenen Stellen neue Rechenschafts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Im Einzelnen:
Rechenschaftspflicht für Einhaltung der Grundsätze nach Art. 5, Art. 5 Abs. 2 |
Dokumentation der TOM, Art. 24 Abs. 1 Satz 1 aE |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 |
Dokumentation der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFS), Art. 35 |
Erfassung der Auftragsverarbeiter und der zugehörigen AV-Verträge |
Datenschutzgeschäftsordnung |
Bei der Einzelfallbearbeitung müssen die Datenschutzkonformität und die Erfüllung der Informationspflichten entsprechend dokumentiert werden.
Schließlich müssen auch Schutzverletzungen dokumentiert werden, Art. 33 Abs. 5.
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
Die Website ist privat erstellt und nicht als dienstliche Äußerung zu verstehen.
Stand 01.03.2021