Dokumentation

 

Die DSGVO hat an verschiedenen Stellen neue Rechenschafts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Im Einzelnen:

  

Rechenschaftspflicht für Einhaltung der Grundsätze nach Art. 5, Art. 5 Abs. 2

Dokumentation der TOM, Art. 24 Abs. 1 Satz 1 aE

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30

Dokumentation der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFS), Art. 35

Erfassung der Auftragsverarbeiter und der zugehörigen AV-Verträge

Datenschutzgeschäftsordnung

 

 

Bei der Einzelfallbearbeitung müssen die Datenschutzkonformität und die Erfüllung der Informationspflichten entsprechend dokumentiert werden.

 

Schließlich müssen auch Schutzverletzungen dokumentiert werden, Art. 33 Abs. 5.