Der Datenschutz im Beamtenbereich beruht im Wesentlichen auf den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und des BBG. Die Anforderungen der DSGVO ihrerseits sind außerordentlich vielfältig. In einem ersten Zugriff empfiehlt es sich deshalb, zwischen Vorgaben zu unterscheiden
Vorgaben für die Einzelfallbearbeitung enthalten die Vorschriften
Dies bildet zugleich ein Prüfungsschema bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ab:
(1) Ist die Verarbeitung materiell-rechtlich zulässig?
(2) Löst die Verarbeitung Informationspflichten aus?
(3) Sind die Dokumentationspflichten beachtet?
Es sind also stets folgende drei Punkte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen:
Die restlichen Vorgaben betreffen generelle Maßnahmen, die zunächst von der Personalabteilung umgesetzt werden müssen. Dazu gehören:
Die Berücksichtigung aller Vorgaben bei der Einzelfallbearbeitung führt zu folgender Checkliste:
Der Autor der Website:
Dr. Michael Luber, LL.M.Eur. ist Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Er ist Leiter des Personal- und Grundsatzreferats der Personalabteilung des Ministeriums und stellvertretender Abteilungsleiter. Zuvor war er u.a. in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Herr Dr. Luber arbeitet an verschiedenen beamtenrechtlichen (Online-)Kommentaren mit und ist Mitautor von Monographien zum Neuen Dienstrecht in Bayern, zum Amtshaftungsrecht (www.staats-haftung.de) und zum Kostenrecht. Er hat Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und wurde dort zum Dr. iur. promoviert. Er war Teilnehmer des 23. Lehrgangs für Verwaltungsführung.
Die Website ist privat erstellt und nicht als dienstliche Äußerung zu verstehen.
Stand 01.03.2021